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            | Wir wissen, dass 
            nur durch die strikte Einhaltung des Datenschutzes nach demBundesdatenschutzgesetz unseren betriebsinternen 
            Geheimhaltungsvorschriften
 und den Vorgaben unserer Auftraggeber ein höchstmögliches Niveau an 
            Daten-
 sicherheit gewährleistet werden kann.
 
 Um diesen Sicherheitsstandard halten bzw. ausbauen zu können, 
            arbeiten wir
 eng mit Berufsverbänden und Behörden, wie dem VDD-Verband der Daten-
 verarbeiter e.V. und dem Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten
 zusammen.
 
 Nach der Neufassung der Meldepflicht durch das am 23.05.2001 in 
            Kraft
 getretene novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen wir 
            als
 nicht öffentliche Stellen nicht der Meldepflicht gem. § 4 d BDSG.
 
            
            Im  folgenden finden Sie weitergehende Informationen über denDatenschutz und die Datenschutzmaßnahmen in unserem Betrieb:
 
 Das Gesetz zum Schutz  vor Missbrauch  personenbezogener  
            Daten  in der
 Datenverarbeitung  (BDSG) ist seit 1.1.1978 in Kraft. Es soll 
            alle Daten der
 Bürger,  die  ihre  persönlichen und sachlichen  
            Verhältnisse  betreffen,  vor
 Verfälschung, Entwendung oder sonstigem Missbrauch schützen helfen.
 
 Neben den bestehenden Geheimhaltungsvorschriften in unserem Betrieb 
            gilt
 aufgrund der  Aufgabenstellung das  Datengeheimnis  
            nach § 5  Datenschutz-
 gesetz (BDSG). Hiernach ist  es den in der Datenverarbeitung  
            beschäftigten
 Personen  untersagt,  geschützte sowie  
            personenbezogene  Daten unbefugt
 zu einem  anderen als  dem  zur  jeweiligen 
            rechtmäßigen  Aufgabenerfüllung
 gehörenden  Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich 
            zu machen
 oder sonst zu nutzen.
 
 Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen wir alle Mitarbeiter der
 ALPHA Datenservice GmbH 
            bei Beginn ihrer Tätigkeit auf das Daten-
 geheimnis verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach 
            Beendigung
 der jeweiligen Tätigkeit, d.h. auch nach dem Ausscheiden aus dem 
            Unter-
 nehmen. Verstöße gegen das Datengeheimnis werden gemäß der jeweils
 geltenden Fassung des BDSG und anderen einschlägigen 
            Rechtsvorschriften
 geahndet.
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            .DATEN - SICHERHEIT
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             .Der  Schutz  personenbezogener  Daten  gemäß  
            BDSG erstreckt sich auf in
 Dateien  gespeicherte  personenbezogene   Daten, 
            ungeachtet  der  bei  der
 Verarbeitung  angewandten  Verfahren.  Das  
            Gesetz  schützt   demnach  alle
 Datensammlungen mit personenbezogenen Daten z.B. Karteien, 
            Lochkarten,
 Erfassungsformulare, Magnetbänder, Platten, Disketten, Filme etc.
 
 Der Schutz erstreckt sich auch auf die  Verfahren,  mit  
            denen  solche  Dateien
 verarbeitet werden. Die aus dem Datenschutz resultierenden 
            Datensicherungs-
 maßnahmen betreffen  Dateien  und  Verfahren, die 
            personenbezogene Daten
 beinhalten oder bearbeiten.
 
 Bei  der  Verarbeitung  oder  Erfassung  
            von  Daten  der Buchhaltung  und  des
 Rechnungswesens  (einschließlich  der  
            Personalabrechnung) sind  die  jeweils
 geltenden  Grundsätze  der  ordnungsgemäßen   
            Datenerfassung  und  Daten-
 verarbeitung  im  Sinne  einer  ordnungsgemäßen  
            Buchführung  zu   beachten.
 
 Es  ist  unser  wichtigstes  Interesse, daß   
            neben  der   Beachtung  der  gesetz-
 lichen  Verpflichtung  nach dem BSDG und  den 
            betrieblichen  Geheimhaltungs-
 vorschriften  auch  die  Grundsätze unserer 
            Auftraggeber voll übernommen und
 ausgeführt werden. Alle  Mitarbeiter sind angewiesen , Mängel 
            im Datenschutz,
 in der Datensicherung und in Fragen der  Ordnungsmäßigkeit  
            dem  Vorgesetz-
 ten oder unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unverzüglich 
            mitzuteilen.
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            Bei Alpha Datenservice istFrau Ilka Tischer die
 betriebliche Datenschutz-
 beauftragte. 
            Bitte wenden
 Sie sich bei allen Fragen
 bezüglich  des Daten-
 schutzes an sie.
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            | . Gerade weil  wir  großen  Wert auf  den  
            Datenschutz legen, lehnen wir es auch
 strikt ab,  mit  Subunternehmern  oder  
            Heimarbeitern  zusammen  zu  arbeiten,
 oder gar die  uns  anvertrauten   Daten  
            kostengünstig  im Ausland  erfassen zu
 lassen. Unserer  Meinung nach wäre  hier der  
            Datenschutz außer Kraft gesetzt.
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