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Wir wissen, dass
nur durch die strikte Einhaltung des Datenschutzes nach dem
Bundesdatenschutzgesetz unseren betriebsinternen
Geheimhaltungsvorschriften
und den Vorgaben unserer Auftraggeber ein höchstmögliches Niveau an
Daten-
sicherheit gewährleistet werden kann.
Um diesen Sicherheitsstandard halten bzw. ausbauen zu können,
arbeiten wir
eng mit Berufsverbänden und Behörden, wie dem VDD-Verband der Daten-
verarbeiter e.V. und dem Niedersächsischen Datenschutzbeauftragten
zusammen.
Nach der Neufassung der Meldepflicht durch das am 23.05.2001 in
Kraft
getretene novellierte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) unterliegen wir
als
nicht öffentliche Stellen nicht der Meldepflicht gem. § 4 d BDSG.
Im folgenden finden Sie weitergehende Informationen über den
Datenschutz und die Datenschutzmaßnahmen in unserem Betrieb:
Das Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener
Daten in der
Datenverarbeitung (BDSG) ist seit 1.1.1978 in Kraft. Es soll
alle Daten der
Bürger, die ihre persönlichen und sachlichen
Verhältnisse betreffen, vor
Verfälschung, Entwendung oder sonstigem Missbrauch schützen helfen.
Neben den bestehenden Geheimhaltungsvorschriften in unserem Betrieb
gilt
aufgrund der Aufgabenstellung das Datengeheimnis
nach § 5 Datenschutz-
gesetz (BDSG). Hiernach ist es den in der Datenverarbeitung
beschäftigten
Personen untersagt, geschützte sowie
personenbezogene Daten unbefugt
zu einem anderen als dem zur jeweiligen
rechtmäßigen Aufgabenerfüllung
gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich
zu machen
oder sonst zu nutzen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen wir alle Mitarbeiter der
ALPHA Datenservice GmbH
bei Beginn ihrer Tätigkeit auf das Daten-
geheimnis verpflichten. Diese Verpflichtung besteht auch nach
Beendigung
der jeweiligen Tätigkeit, d.h. auch nach dem Ausscheiden aus dem
Unter-
nehmen. Verstöße gegen das Datengeheimnis werden gemäß der jeweils
geltenden Fassung des BDSG und anderen einschlägigen
Rechtsvorschriften
geahndet. |
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DATEN - SICHERHEIT
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Der Schutz personenbezogener Daten gemäß
BDSG erstreckt sich auf in
Dateien gespeicherte personenbezogene Daten,
ungeachtet der bei der
Verarbeitung angewandten Verfahren. Das
Gesetz schützt demnach alle
Datensammlungen mit personenbezogenen Daten z.B. Karteien,
Lochkarten,
Erfassungsformulare, Magnetbänder, Platten, Disketten, Filme etc.
Der Schutz erstreckt sich auch auf die Verfahren, mit
denen solche Dateien
verarbeitet werden. Die aus dem Datenschutz resultierenden
Datensicherungs-
maßnahmen betreffen Dateien und Verfahren, die
personenbezogene Daten
beinhalten oder bearbeiten.
Bei der Verarbeitung oder Erfassung
von Daten der Buchhaltung und des
Rechnungswesens (einschließlich der
Personalabrechnung) sind die jeweils
geltenden Grundsätze der ordnungsgemäßen
Datenerfassung und Daten-
verarbeitung im Sinne einer ordnungsgemäßen
Buchführung zu beachten.
Es ist unser wichtigstes Interesse, daß
neben der Beachtung der gesetz-
lichen Verpflichtung nach dem BSDG und den
betrieblichen Geheimhaltungs-
vorschriften auch die Grundsätze unserer
Auftraggeber voll übernommen und
ausgeführt werden. Alle Mitarbeiter sind angewiesen , Mängel
im Datenschutz,
in der Datensicherung und in Fragen der Ordnungsmäßigkeit
dem Vorgesetz-
ten oder unseren betrieblichen Datenschutzbeauftragten unverzüglich
mitzuteilen.
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Bei Alpha Datenservice ist
Frau Ilka Tischer die
betriebliche Datenschutz-
beauftragte.
Bitte wenden
Sie sich bei allen Fragen
bezüglich des Daten-
schutzes an sie. |
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Gerade weil wir großen Wert auf den
Datenschutz legen, lehnen wir es auch
strikt ab, mit Subunternehmern oder
Heimarbeitern zusammen zu arbeiten,
oder gar die uns anvertrauten Daten
kostengünstig im Ausland erfassen zu
lassen. Unserer Meinung nach wäre hier der
Datenschutz außer Kraft gesetzt. |
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